Theoretische Ausbildung zum PPL(A)
Die Ausbildung zum Piloten ist in Deutschland geregelt in der LuftpersV, in Österreich im LFG, in der Schweiz in der Verordnung des UVEK über die Ausweise für Flugpersonal.
Der Theoriekurs dauert üblicherweise 2-3 Monate, wird 1 bis 2 mal pro Woche abends abgehalten und umfasst folgende Gegenstände:
- Luftrecht
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- Flugleistung und Flugplanung, menschliches
- Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Navigation
- Betriebliche Verfahren
- Aerodynamik
- Sprechfunkverkehr
Einen Fragenkatalog PPL für die österreichische Theorieprüfung (genutzt von der Austro Control) wird hier unter Pilots School veröffentlicht.
Praktische Ausbildung zum PPL(A)
Jedes Flugzeug hat ein sogenanntes Doppelsteuer, d.h., man kann das Flugzeug vom linken oder rechten Sitz aus fliegen. Mit der ersten Stunde der Flugausbildung beginnt der Flugschüler mit dem Pilotentraining auf der linken Seite, der Fluglehrer auf der rechten Seite. Insgesamt sind mind. 45 h Flugausbildung vorgeschrieben. Der Lehrplan für die Piloten Ausbildung zum PPL(A) muss folgendes umfassen:
- Flugvorbereitung, einschließlich Bestimmung von Masse und Schwerpunktlage, Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges
- Platzrundenverfahren, Verfahren zur Vermeidung von Zusammenstößen und Vorsichtsmaßnahmen
- Führen des Flugzeuges mit Sicht nach außen
- Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich, Erkennen und Beenden von beginnenden und voll überzogenen Flugzuständen
- Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich, Erkennen und Beenden von Spiralsturzflugzuständen
- Starts und Landungen mit und ohne Seitenwind
- Starts mit höchstzulässiger Leistung auf kurzen Pisten und unter Berücksichtigung der Hindernisfreiheit und Landungen auf kurzen Pisten
- Führen des Flugzeuges ausschließlich nach Instrumenten, einschließlich einer Horizontalkurve von 180° (dieser Teil der Ausbildung kann von einem FI(A) durchgeführt werden)
- Überlandflüge mit Sicht nach außen, Koppelnavigation & Funknavihilfe
- Notverfahren, einschließlich simulierter Ausfälle der Flugzeugausrüstung
- An- und Abflüge von und zu kontrollierten Flugplätzen, Flüge durch Kontrollzonen
- Einhaltung von Flugverkehrsverfahren, Sprechfunkverkehr und Sprechgruppen
Flugtauglichkeit
Flugtauglichkeitszeugnis
Für den Privatpilotenschein PPL(A) benötigen Sie ein EASA-Medical Klasse 2. Flugtauglichkeit Klasse 1 ist für Berufspiloten.
Zur Erstuntersuchung müssen Sie einen Augen & HNO Facharztbefund mitbringen. Diese müssen durch von einem von der Luftfahrtbehörde zugelassenen Facharzt ausgestellt werden. Eine Liste aller Fliegerärzte in Deutschland, Österreich und Schweiz finden Sie hier: Flugzeug Fliegen Luftfahrtverzeichnis – Fliegerärzte
Allgemein ist zu sagen, daß Privatpiloten einen „normalen“ allgemeinen Gesundheitszustand sowie ein „gutes“ Seh- und Hörvermögen aufweisen müssen.
Die Flugtauglichkeit wird durch den Fliegerarzt festgestellt.
Erstuntersuchung durch den Flugarzt
- Anamnese = Aufnahme der Krankengeschichte.
- Physikalische Untersuchung. Umfasst die Inspektion (=Betrachtung), die Palpation (=das Abtasten), die Perkussion (=das Abklopfen), die Auskultation (=das Abhorchen) verschiedener Organe, eine Überprüfung der Beweglichkeit der Wirbelsäule und der Gliedmaßen, das Prüfen der Reflexe und mehr.
- Sinnesorgane. Auge und Ohren spielen eine besondere Rolle in der Tauglichkeitsbeurteilung.
- Laboruntersuchung. Untersuchung von Blutwerten.
- Urinuntersuchung. Untersuchung von Urinwerten.
- RR-Messung. Wird 2 x gemessen.
- EKG. Zeichnet die Herzstromkurve auf und lässt Schlüsse auf die Funktionstüchtigkeit des Herzens zu.
- Lungenfunktionstest. Es gibt die einfachere Form (Peakflow) und die kompliziertere Art (Spirographie).
- Hörtest. Der Proband muß aus 2 Metern Entfernung mit dem Rücken zum Untersucher mit jeweils einem Ohr Konversationssprache verstehen.
Gültigkeitsdauer des Medicals
Gültigkeit | Lizenz | Klasse | Alter |
5 Jahre | PPL | Klasse 2 | bis 30 Jahre |
2 Jahre | PPL | Klasse 2 | bis 50 Jahre |
1 Jahr | PPL | Klasse 2 | > 50 Jahre |
Die PPL(A) Prüfung
Theoretische PPL(A) Prüfung
Die PPL Theorieprüfung für Privatflugzeugführer findet üblicherweise an einem Vormittag oder Nachmittag statt und besteht aus mindestens 120 Fragen (in Österreich) zu den Themen:
- Luftrecht und ATC-Verfahren
- Allgemeine Luftfahrzeugkunde
- Flugleistung und Flugplanung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Navigation
- Betriebliche Verfahren
- Aerodynamik
- Sprechfunkverkehr
Für den Nachweis der erforderlichen theoretischen Kenntnisse im Gegenstand Sprechfunkverkehr ist ein entsprechendes Funkerzeugnis (AFZ, BFZ bzw. AZF, BZF) erforderlich, das extra erworben werden muss. Praktische Sprechfunkprüfungen am Boden können nach Ermessen der zuständigen Behörde durchgeführt werden.
Ein Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn der Bewerber in diesem Fach mindestens 75% der möglichen Punktzahl erreicht hat. Einen online PPL Fragenkatalog finden Sie hier: https://pilots.school für Österreich, www.open-ppl.de für Deutschland.
Praktische PPL(A) Prüfung
Anschließend, nach bestandener Theorieprüfung geht’s ab in die Lüfte.Folgende Fähigkeiten müssen Privatpiloten erfolgreich nachweisen:
- Führen des Flugzeuges innerhalb seiner Betriebsgrenzen
- Ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen
- Gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (Airmanship)
- Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt
- Kontrolle über das Flugzeug zu jedem Zeitpunkt des Fluges, so dass die erfolgreiche Durchführung eines Verfahrens oder einer Übung zu keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist.